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TV-L :: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der TV-L :: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder hat in allen Bundesländern ausser Berlin und Hessen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für die Arbeiter der Länder (MT-Arb) abgelöst.  Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) gilt seit dem 01.11.2006 und konnte erst nach längeren Streiks durchgesetzt werden.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gliedert sich in einen für alle Bereiche geltenden Allgemeinen Teil sowie für die einzelnen Bereiche jeweils speziellen Teil und enthält folgende Regelungen:

TV-L :: Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder


A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Geltungsbereich
§ 2    Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3    Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4    Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5    Qualifizierung

Abschnitt II
Arbeitszeit

§ 6    Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7    Sonderformen der Arbeit
§ 8    Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9    Bereitschaftszeiten
§ 10    Arbeitszeitkonto
§ 11    Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

§ 12    Eingruppierung
§ 13    Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15    Tabellenentgelt
§ 16    Stufen der Entgelttabelle
§ 17    Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18    Leistungsentgelt
§ 19    Erschwerniszuschläge
§ 20    Jahressonderzahlung
§ 21    Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22    Entgelt im Krankheitsfall
§ 23    Besondere Zahlungen
§ 24    Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25    Betriebliche Altersversorgung
 
Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 26    Erholungsurlaub
§ 27    Zusatzurlaub
§ 28    Sonderurlaub
§ 29    Arbeitsbefreiung

Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 30    Befristete Arbeitsverträge
§ 31    Führung auf Probe
§ 32    Führung auf Zeit
§ 33    Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34    Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35    Zeugnis

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 36    Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37    Ausschlussfrist
§ 38    Begriffsbestimmungen
§ 39    In-Kraft-Treten, Laufzeit

B. Sonderregelungen

§ 40    Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
§ 41    Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
§ 42    Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
§ 43    Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern
§ 44    Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 45    Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 46    Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
§ 47    Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
§ 48    Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49    Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
 

Anhang zu § 6    Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet West

Anhang zu § 16     Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte

C. Anlagen

Anlagen A 1, A 2        Tabellenentgelt Tarifgebiet West
Anlagen B 1, B 2, B 3    Tabellenentgelt Tarifgebiet Ost
Anlagen C 1, C 2        Tabellenentgelt Ärztinnen und Ärzte  Tarifgebiet West
Anlagen D 1, D 2        Tabellenentgelt Ärztinnen und Ärzte  Tarifgebiet Ost
Anlage E            Bereitschaftsdienstentgelte West und Ost

Anhang zu den
Anlagen A und B    Besondere Stufenregelungen für Beschäftigte im Pflegedienst

Den TV-L können Sie hier als Text herunterladen.

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