Der TV-L :: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder hat in allen Bundesländern ausser Berlin und Hessen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für die Arbeiter der Länder (MT-Arb) abgelöst. Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) gilt seit dem 01.11.2006 und konnte erst nach längeren Streiks durchgesetzt werden.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gliedert sich in einen für alle Bereiche geltenden Allgemeinen Teil sowie für die einzelnen Bereiche jeweils speziellen Teil und enthält folgende Regelungen:
TV-L :: Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder
A. Allgemeiner Teil
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung § 5 Qualifizierung
Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 Leistungsentgelt § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis
Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge § 37 Ausschlussfrist § 38 Begriffsbestimmungen § 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
B. Sonderregelungen
§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen § 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken § 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken § 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern § 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte § 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen § 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten § 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg § 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst § 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet West
Anhang zu § 16 Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte
C. Anlagen
Anlagen A 1, A 2 Tabellenentgelt Tarifgebiet West Anlagen B 1, B 2, B 3 Tabellenentgelt Tarifgebiet Ost Anlagen C 1, C 2 Tabellenentgelt Ärztinnen und Ärzte Tarifgebiet West Anlagen D 1, D 2 Tabellenentgelt Ärztinnen und Ärzte Tarifgebiet Ost Anlage E Bereitschaftsdienstentgelte West und Ost
Anhang zu den Anlagen A und B Besondere Stufenregelungen für Beschäftigte im Pflegedienst
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